Seit dem 1. Januar 2004 dürfen Apotheken für Käufe während des Nacht- und Notdienstes eine gesetzlich festgelegte Gebühr von 2,50 Euro erheben, unabhängig davon, was du kaufst.
Zu welchen Zeiten die Gebühr gilt
An gewöhnlichen Werktagen fällt sie zwischen 20 und 6 Uhr an. An Sonn- und Feiertagen gilt sie durchgehend, von 0 bis 24 Uhr. Der 24. Dezember ist ein Sonderfall: Fällt er auf einen Werktag, wird die Gebühr bis 6 Uhr und wieder ab 14 Uhr fällig, dazwischen nicht.
Wann die Krankenkasse übernimmt
Ist auf dem Rezept vom Arzt der Vermerk „noctu“ eingetragen, ein Hinweis darauf, dass die Verordnung nachts oder als Notfall erfolgte, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die 2,50 Euro. Ohne diesen Vermerk zahlst du die Gebühr selbst.
Gilt sie auch für rezeptfreie Produkte?
Ja. Die Notdienstgebühr wird für jede Abgabe während des Notdienstes erhoben, auch für freiverkäufliche Medikamente wie Schmerzmittel oder Erkältungspräparate. Es kommt nicht darauf an, ob ein Rezept vorliegt, sondern darauf, ob der Kauf innerhalb der Notdienstzeit stattfindet.
Ist die Gebühr überall in Deutschland gleich?
Ja, sie ist bundesweit gesetzlich einheitlich festgelegt und unterscheidet sich nicht von Stadt zu Stadt oder zwischen Bundesländern.