Notdienstgebühr: das Wichtigste auf einen Blick
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen Apotheken für den Nacht- und Notdienst eine gesetzlich festgelegte Gebühr von 2,50 Euro erheben.
Wann die Gebühr anfällt
An normalen Werktagen darf die Notdienstgebühr von 20 bis 6 Uhr erhoben werden. An Sonn- und Feiertagen gilt sie rund um die Uhr, also von 0 bis 24 Uhr. Fällt der 24. Dezember auf einen Werktag, darf die Gebühr bis 6 Uhr und ab 14 Uhr berechnet werden.
Wann die Krankenkasse zahlt
Hat der Arzt auf dem Rezept den Vermerk „noctu“ angebracht, um zu kennzeichnen, dass die Verordnung ein Notfall oder Eilfall ist, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Notdienstgebühr. Ohne diesen Vermerk trägst du die 2,50 Euro selbst, unabhängig davon, ob das Medikament verschreibungspflichtig ist oder nicht.
Gilt die Gebühr für jeden Einkauf im Notdienst?
Ja, die Gebühr wird grundsätzlich für jede Abgabe während des Notdienstes fällig, nicht nur für verschreibungspflichtige Medikamente. Auch bei freiverkäuflichen Präparaten wie Schmerzmitteln fällt sie an, wenn du sie im Notdienst kaufst.