Apotheken-Notdienst nach Bundesland
Der Nacht- und Notdienst der Apotheken wird von den 17 Landesapothekerkammern organisiert (16 Bundesländer, Nordrhein und Westfalen-Lippe haben getrennte Kammern). Die Grundregeln sind bundesweit gleich, die konkrete Zuteilung der Dienste liegt bei der jeweiligen Kammer.
Was bundesweit einheitlich ist
Die Notdienstgebühr von 2,50 Euro, die gesetzliche Pflicht zum Nacht- und Notdienst und die Abgaberegeln während des Notdienstes gelten überall in Deutschland gleich. Auch die Notfallnummern 112 und 116117 sind bundesweit identisch erreichbar.
Was sich unterscheidet
Die genaue Dienstplan-Organisation, wie viele Apotheken pro Nacht Dienst haben und wie die Kammern ihre Mitgliedsbetriebe einteilen, kann regional variieren, je nach Apothekendichte und Fläche des Kammerbezirks.