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Was Medikamente im Notdienst zusätzlich kosten

Der Preis eines Medikaments selbst ist im Notdienst identisch mit dem Tagpreis, Apotheken dürfen für das Produkt selbst keinen Aufschlag verlangen. Zusätzliche Kosten entstehen ausschließlich über die gesetzlich geregelte Notdienstgebühr.

Die Notdienstgebühr im Detail

2,50 Euro, fällig werktags von 20 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr. Bei ärztlichem Vermerk „noctu“ auf dem Rezept übernimmt die Krankenkasse diese Gebühr, ansonsten trägst du sie selbst, unabhängig vom Produktpreis.

Rezeptpflichtige Medikamente

Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten die üblichen Zuzahlungsregeln der gesetzlichen Krankenversicherung (in der Regel 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro), unabhängig davon, ob du das Rezept tagsüber oder im Notdienst einlöst.

Freiverkäufliche Produkte

Für nicht verschreibungspflichtige Produkte zahlst du den regulären Verkaufspreis der Apotheke plus die Notdienstgebühr, wenn der Kauf während der Notdienstzeit stattfindet.

Warum ein kurzer Anruf sich lohnt

Bevor du zur angezeigten Notdienst-Apotheke fährst, hilft ein kurzer Anruf: Er bestätigt, dass die Apotheke geöffnet hat und das benötigte Medikament vorrätig ist, das erspart im schlechtesten Fall eine zweite Fahrt.