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Apotheken-Notdienst an Feiertagen: was gilt

An gesetzlichen Feiertagen gilt für Apotheken durchgehend die Notdienstregelung wie an Sonntagen, unabhängig vom Wochentag. Das betrifft bundesweite Feiertage wie Weihnachten, Neujahr, Karfreitag, Ostern, Fronleichnam, Himmelfahrt und Pfingsten sowie die länderspezifischen Feiertage wie Dreikönigstag in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.

Notdienstgebühr an Feiertagen

An Sonn- und Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 2,50 Euro rund um die Uhr, von 0 bis 24 Uhr, anders als an normalen Werktagen, wo sie nur nachts anfällt.

Rosenmontag und Karneval

Auch an Rosenmontag und in den Karnevalshochburgen während der „tollen Tage“ ist die Notdienstversorgung sichergestellt, auch wenn viele reguläre Apotheken an diesen Tagen geschlossen bleiben oder verkürzt öffnen.

Planung im Voraus

Wer vor einem Feiertag ein wichtiges Dauermedikament benötigt, sollte den Vorrat rechtzeitig prüfen, denn auch wenn der Notdienst funktioniert, ist ein rechtzeitiger Kauf in der regulär geöffneten Apotheke entspannter als eine Fahrt am Feiertag selbst. Die Notdienstsuche zeigt zudem Daten bis zu zwei Wochen im Voraus an, sodass du dich schon vorab informieren kannst, welche Apotheke an einem bestimmten Feiertag Dienst hat.